Mit dem Übergabevertrag
Immobilien sicher übertragen


Jeder Hauseigentümer stellt sich irgendwann die Frage, wie er seine Immobilien sicher an die nächste Generatio weitergeben kann – mit dem Übergabevertrag kann dies zu Lebzeiten geregelt werden. Die Gründe hierfür sind
vielfältig: Verantwortung abgeben, Steuern einsparen, Vermögen vor dem Zugriff des Staates im Pflegefall sichern, und vieles mehr. So vielfältig wie die Motivationen, sind auch die Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Übergabevertrages. „Den einen“ Standardvertrag gibt es eben nicht, wie mitunter von Notaren glauben gemacht wird.
Vielmehr sollte der Übergabevertrag an Ihre individuelle Situation angepasst werden.

Wie geht eine Übergabe überhaupt vonstatten? Wann ist der richtige Zeitpunkt?
An wen sollen Sie übergeben?
Wie beziehen Sie weichende Geschwister mit ein?
Welche Vertragsklauseln sind für Sie sinnvoll oder gar notwendig?

Fachanwältin für Erbrecht Elke Kestler klärt auf und beantwortet all diese und noch viel mehr Fragen für Sie verständlich und praxisnah. So schaffen Sie sich eine Grundlage für Ihre Entscheidung, wie und wann Sie Ihr Haus an die nächste Generation übergeben.

Anmeldeschluss: 29.04.2024!




1 Abend, 02.05.2024
Donnerstag, 19:00 - 20:30 Uhr,
1 Termin(e)
Do 02.05.2024 19:00 - 20:30 Uhr Volksbildungswerk Nittenau, Gerichtsstraße 11, 93149 Nittenau, Kursraum 2 rechts
Elke Nicole Kestler
, Fachanwältin für Erbrecht
F-9300-NIT
Kursgebühr: 2,50 €

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Anmeldeschluss: 29.04.2024

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