Kinder haften für ihre Eltern:
Exit-Strategien im Pflegefall
Wie war das? Eltern haften für Ihre Kinder, so heißt es doch?! Nein, jetzt haften die Kinder für ihre Eltern! Wenn Vater oder Mutter zum Pflegefall werden und selbst über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügen, „dürfen“ die Kinder in die Bresche springen. Wie und in welcher Höhe können Kinder für die Kosten der Pflege der Eltern herangezogen werden? Unter welchen Voraussetzungen ist dies überhaupt rechtlich möglich? Welche vorbeugenden Maßnahmen können Kinder und Eltern treffen?
Über die Referentin: Elke Kestler ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht. Sie führt drei eigene Kanzleien im Landkreis Cham. Ihre hohe Spezialisierung im Erbrecht ist im ostbayerischen Raum einzigartig. So profitieren ihre Mandanten nicht nur von einem umfangreichen theoretischen Fachwissen, sondern in erster Linie von ihrer langjährigen praktischen Erfahrung im Bereich der privaten und unternehmerischen Vorsorge- und Nachfolgeplanung.
1 Abend, 12.07.2022, | |
1 Termin(e) | |
Elke Nicole Kestler, Fachanwältin für Erbrecht | |
F-1344-NEN | |
Mittelschule Neunburg, Katzdorfer Str. 18, 92431 Neunburg vorm Wald | |
Kursgebühr: 2,00 € bitte vor Ort entrichten |